Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (was für ein Name?) tritt für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern ab 2023 in Kraft, für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern ab 2024. Es sieht der Einhaltung der Menschenrechts- und Sozialstandards in der Lieferkette vor und betrifft damit indirekt auch nicht berichtspflichtige Unternehmen. Neben der Implementierung der notwendigen unternehmerischen Prozesse schreibt das Gesetz auch eine Berichtspflicht und die Prüfung des Berichts durch die BAFA vor. Doch wie soll der Bericht aussehen? Welche Inhalte sind gefragt und welche Kriterien werden bei der Prüfung angelegt? Und was kommt danach? Auf der EU-Ebene wird bereits das europäische LkSG mit weiter reichenden Anforderungen diskutiert.
Unsere Gäste:
Gisela Burckhardt, Vorsitzende Femnet
Michaela Streibelt, Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Moderation: Dr. Katrin Wippich